Jeder Verweis führt weiter
§ 5 Abs 1 NAG-DV
Aufenthaltskarten (§ 54 NAG (führt in ein anderes Gesetz, öffnet in neuem Tab)) sind als Karten nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2019/1157 (führt ins Unionsrecht, öffnet in neuem Tab) zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, ABl. Nr. L 188 vom 12.7.2019 S. 67, nach dem Muster der Anlage E (bleibt in dieser Verordnung, öffnet in neuem Tab) auszustellen. §§ 2a (bleibt in dieser Verordnung, öffnet in neuem Tab) und 2b (bleibt in dieser Verordnung, öffnet in neuem Tab) gelten sinngemäß.

